CE-Verantwortung Händler Einführer Bevollmächtigte

CE-Verantwortung Händler Einführer Bevollmächtigte Anlagenbau Zielke Sachverständige

CE-Verantwortung Händler Einführer Bevollmächtigte

Händler Einführer Bevollmächtigte sind verantwortliche Wirtschaftsakteure für ihre Maschinen. Aufgaben, Anforderungen und die CE-Verantwortung Händler Einführer Bevollmächtigte sind von der EU genau definiert (EU-Beschluss 768/2008/EG). Händler, Einführer, Bevollmächtigte können natürliche oder juristische Personen sein.

Händler

Händler ist jeder in der Lieferkette, der ein Produkt auf dem Markt bereitstellt, mit Ausnahme des Herstellers oder des Einführers.

Einführer/Importeur

Ein Einführer ist jeder, der in der Gemeinschaft ansässig ist und ein Produkt aus einem Drittstaat auf dem Gemeinschaftsmarkt in Verkehr bringt.

Bevollmächtigter

Ein Bevollmächtigter ist jeder, der in der Gemeinschaft ansässig ist und von einem Hersteller schriftlich beauftragt wurde, in seinem Namen bestimmte Aufgaben wahrzunehmen.

Eigener Name und eigene Marke

Einführer oder Händler gelten als Hersteller, wenn sie ein Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringen oder ein bereits auf dem Markt befindliches Produkt wesentlich verändern. Wir unterstützen  verantwortliche Hersteller. > mehr erfahren

Pflichten für Händler Einführer Bevollmächtigte

Händler Einführer Bevollmächtigte haben genau definierte Pflichten (siehe auch EU-Beschluss 768/2008/EG), wenn sie ihr Produkt in Verkehr bringen.

Wir unterstützen Händler

Wir prüfen Ihre Produkte, die Sie in Verkehr bringen wollen.

  • Bevor Sie ein Produkt auf dem Markt bereitstellen, überprüfen wir, ob das Produkt die erforderliche Konformitätskennzeichnung hat, die Betriebsanleitung vorliegt und die Sicherheitsinformationen vorliegen.
  • Wir prüfen, ob Hersteller und ggf. Einführer die Anforderungen an Konformität gemäß EU-Beschluss 768/2008/EG erfüllt haben.
  • Wenn das Produkt alle Anforderungen erfüllt, können Sie sicher die Verantwortung für die Konformität des Produkts  mit der entsprechenden EU-Richtlinie übernehmen – und  verantwortlicher Hersteller werden.
  • Wir prüfen für Sie Pflichten gegenüber Behörden / auf Verlangen der Behörden gemäß EU-Beschluss 768/2008/EG.

Rücknahme und Rückruf

Wenn Händler wissen oder vermuten, dass ein Produkt nicht konform ist, müssen sie die Konformität des Produkts herstellen. Gegebenenfalls ist Rücknahme oder Rückruf erforderlich. Außerdem müssen Händler bei gefährlichen Produkten unverzüglich und ausführlich die zuständigen nationalen Behörden informieren.

Wir unterstützen Einführer

Wir prüfen Ihre Verantwortung für wichtige Pflichten des Einführers.

  • Wir prüfen, ob Ihr Produkt konform ist.
  • Wir prüfen, ob das betreffende Konformitätsbewertungsverfahren vom Hersteller durchgeführt wurde, das Produkt die erforderliche Konformitätskennzeichnung hat, die erforderlichen technischen Unterlagen vorliegen und dass der Hersteller alle Anforderungen erfüllt hat.
  • Wir prüfen, dass für das Produkt die Betriebsanleitung und die Sicherheitsinformationen vorliegen.
  • Wir prüfen, dass das Produkt korrekt gekennzeichnet ist.
  • Wenn das Produkt alle Anforderungen erfüllt, können Sie sicher die Verantwortung für die Konformität des Produkts mit der entsprechenden EU-Richtlinie übernehmen.
  • Wir beraten Sie, wie Sie die technischen Unterlagen und die EU-Konformitätserklärung für den entsprechenden verhältnismäßigen Zeitraum aufbewahren müssen. Gemäß Lebenszyklus des Produkts und Schwere der Gefährdungen. Ab dem Inverkehrbringen des Produkts.
  • Wir prüfen Ihre Pflichten gegenüber Behörden / auf Verlangen der Behörden gemäß EU-Beschluss 768/2008/EG.

Verantwortung bei Lagerung und Transport

Solange sich ein Produkt in ihrer Verantwortung befindet, müssen Einführer gewährleisten, dass die Lagerungs- oder Transportbedingungen die Übereinstimmung des Produkts mit den Anforderungen der entsprechenden EU-Richtlinie nicht beeinträchtigen. Fragen Sie uns, wir unterstützen Sie.

Wir unterstützen Bevollmächtigte

Wir prüfen wichtige Pflichten für Hersteller oder Bevollmächtigte.

  • Wir prüfen die bestimmten festgelegten Aufgaben, die Sie als Bevollmächtigte im Auftrag von Herstellern angenommen haben. Mindestens die geforderten Pflichtaufgaben.
  • Wir beraten Sie, wie Sie die technischen Unterlagen und die EU-Konformitätserklärung für den entsprechenden verhältnismäßigen Zeitraum aufbewahren müssen. Gemäß Lebenszyklus des Produkts und Schwere der Gefährdungen. Ab dem Inverkehrbringen des Produkts.
  • Wir prüfen Ihre Pflichten gegenüber Behörden / auf Verlangen der Behörden gemäß EU-Beschluss 768/2008/EG.

Auskunft gibt

Axel Martens – Telefon +49 40 644210490 – a.martens@anlagenbau-zielke.com

Verantwortung als Hersteller

Wir prüfen für Hersteller wichtige Pflichten und die CE-Verantwortung. > mehr erfahren