CE-Verantwortung Händler Einführer Bevollmächtigte
Händler Einführer Bevollmächtigte sind verantwortliche Wirtschaftsakteure für ihre Maschinen. Aufgaben, Anforderungen und die CE-Verantwortung Händler Einführer Bevollmächtigte sind von der EU genau definiert (EU-Beschluss 768/2008/EG). Händler, Einführer, Bevollmächtigte können natürliche oder juristische Personen sein.
Pflichten für Händler Einführer Bevollmächtigte
Händler Einführer Bevollmächtigte haben genau definierte Pflichten (siehe auch EU-Beschluss 768/2008/EG), wenn sie ihr Produkt in Verkehr bringen.
Wir unterstützen Händler
Wir prüfen Ihre Produkte, die Sie in Verkehr bringen wollen.
- Bevor Sie ein Produkt auf dem Markt bereitstellen, überprüfen wir, ob das Produkt die erforderliche Konformitätskennzeichnung hat, die Betriebsanleitung vorliegt und die Sicherheitsinformationen vorliegen.
- Wir prüfen, ob Hersteller und ggf. Einführer die Anforderungen an Konformität gemäß EU-Beschluss 768/2008/EG erfüllt haben.
- Wenn das Produkt alle Anforderungen erfüllt, können Sie sicher die Verantwortung für die Konformität des Produkts mit der entsprechenden EU-Richtlinie übernehmen – und verantwortlicher Hersteller werden.
- Wir prüfen für Sie Pflichten gegenüber Behörden / auf Verlangen der Behörden gemäß EU-Beschluss 768/2008/EG.
Wir unterstützen Einführer
Wir prüfen Ihre Verantwortung für wichtige Pflichten des Einführers.
- Wir prüfen, ob Ihr Produkt konform ist.
- Wir prüfen, ob das betreffende Konformitätsbewertungsverfahren vom Hersteller durchgeführt wurde, das Produkt die erforderliche Konformitätskennzeichnung hat, die erforderlichen technischen Unterlagen vorliegen und dass der Hersteller alle Anforderungen erfüllt hat.
- Wir prüfen, dass für das Produkt die Betriebsanleitung und die Sicherheitsinformationen vorliegen.
- Wir prüfen, dass das Produkt korrekt gekennzeichnet ist.
- Wenn das Produkt alle Anforderungen erfüllt, können Sie sicher die Verantwortung für die Konformität des Produkts mit der entsprechenden EU-Richtlinie übernehmen.
- Wir beraten Sie, wie Sie die technischen Unterlagen und die EU-Konformitätserklärung für den entsprechenden verhältnismäßigen Zeitraum aufbewahren müssen. Gemäß Lebenszyklus des Produkts und Schwere der Gefährdungen. Ab dem Inverkehrbringen des Produkts.
- Wir prüfen Ihre Pflichten gegenüber Behörden / auf Verlangen der Behörden gemäß EU-Beschluss 768/2008/EG.
Wir unterstützen Bevollmächtigte
Wir prüfen wichtige Pflichten für Hersteller oder Bevollmächtigte.
- Wir prüfen die bestimmten festgelegten Aufgaben, die Sie als Bevollmächtigte im Auftrag von Herstellern angenommen haben. Mindestens die geforderten Pflichtaufgaben.
- Wir beraten Sie, wie Sie die technischen Unterlagen und die EU-Konformitätserklärung für den entsprechenden verhältnismäßigen Zeitraum aufbewahren müssen. Gemäß Lebenszyklus des Produkts und Schwere der Gefährdungen. Ab dem Inverkehrbringen des Produkts.
- Wir prüfen Ihre Pflichten gegenüber Behörden / auf Verlangen der Behörden gemäß EU-Beschluss 768/2008/EG.