FAQ

FAQ – Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten rund um unsere Leistungen oder zu relevanten Themen im Überblick. Haben Sie weitere Fragen? Wir antworten gerne. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.

Gutachten – Berichte – Bewertung

Die CE-Kennzeichnung für Maschinen ist im europäischen Wirtschaftsraum EWR (Europäische Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) sowie mit Einschränkungen in der Schweiz erforderlich.

Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.

Großbritannien war bis Januar 2020 EU-Mitglied.

Als Betreiber von Maschinen und Anlagen müssen Sie bestimmte Pflichten erfüllen, um die Sicherheit im Umgang mit Maschinen zu gewährleisten.

Wir überprüfen, ob Ihre Anlage den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entspricht – gemäß allen relevanten Gesetzen und Vorschriften. Auch präventiv als Bemessungsgrundlage für Ihre Versicherungen und als vorbeugende Maßnahme zum Schutz vor Strafen.

 

Wir ermitteln Restwert, Marktwert und Zeitwert von Maschinen und Anlagen.

 

CE-Verantwortung

Der verantwortliche Hersteller unterschreibt die CE-Konformitätserklärung.

Für Eigenbauten, Umbauten, zusammengebaute Anlagen, gebrauchte Maschinen (falls erforderlich), importierte Maschinen.

Händler müssen die Konformität des Produkts herstellen, wenn sie wissen oder vermuten, dass ein Produkt nicht konform ist. Gegebenenfalls müssen sie das Produkt zurücknehmen oder zurückrufen. Bei gefährlichen Produkten müssen Händler unverzüglich und ausführlich die zuständigen nationalen Behörden informieren.

Ja. Solange sich ein Produkt in ihrer Verantwortung befindet, müssen Einführer gewährleisten, dass die Lagerungs- oder Transportbedingungen nicht die Sicherheit des Produkts beeinträchtigen.

Ja. Als Hersteller. Mit allen Pflichten des Herstellers. Einführer oder Händler gelten als Hersteller, wenn sie ein Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringen oder ein bereits auf dem Markt befindliches Produkt wesentlich verändern.

FAQ zu CE Maschinensicherheit Arbeitssicherheit: Einige Antworten finden Sie auf der Website von ADT-Zielke unter FAQ zu CE Maschinensicherheit Arbeitssicherheit.