CE-Verantwortung

CE-Verantwortung für Maschinen und Anlagen

Sie bauen Maschinen – und haben damit die CE-Verantwortung oder Herstellerverantwortung. Wir bieten Herstellern von Maschinen eine umfassende Analyse der CE-Konformität ihrer Anlagen. Wir überprüfen für Händler, Importeure/Einführer, Bevollmächtigte, ob sie konforme Produkte auf dem Markt bereitstellen.

Auskunft gibt

Axel Martens – Telefon +49 40 644210490 – a.martens@anlagenbau-zielke.com

CE-Verantwortung und Analyse

Wir analysieren die Rechtskonformität Ihrer Produkte und Produktionsanlagen.  Mit einem Höchstmaß an Fachwissen und Erfahrung. Neutral und unabhängig beurteilen wir Pläne für Maschinen oder bestehende Anlagen.

Maschinen

Eigenbauten, Umbauten, zusammengebaute Anlagen, gebrauchte Maschinen, importierte Maschinen, spezifische Anlagenlösungen

Gutachten

Für Hersteller, Händler, Importeure/Einführer, Bevollmächtigte.

Haftungsrisiko

Als Hersteller tragen Sie alle Haftungsrisiken. Wir analysieren, in welchem Ausmaß Sie gesetzliche Anforderungen erfüllen.

Team

Unser erfahrenes Team aus qualifizierten Sachverständigen und Ingenieuren prüft zuverlässig und sicher.

Technische Unterlagen

Wir überprüfen Ihre technischen Unterlagen auf Vollständigkeit.

Konformität

Wir analysieren Ihr gesamtes Konformitätsbewertungsverfahren, inklusive der erforderlichen Konformitätserklärung, Kennzeichnung der Anlage und CE-Kennzeichnung.

Verkauf

Wir überprüfen, ob Sie Ihre Maschine rechtssicher verkaufen.

Eigennutzung

Wir überprüfen, ob Sie Ihre Anlage rechtskonform für den Eigenbedarf nutzen.

CE-Verantwortung Hersteller Händler Einführer Bevollmächtigte

Hersteller, Händler, Einführer und Bevollmächtigte haben genau definierte Pflichten, wenn sie ihr Produkt auf den Markt bringen. Unsere Sachverständigen überprüfen, ob Sie wichtige Pflichten erfüllen. Zuverlässig und vollumfänglich.

Herstellerpflichten

Als Hersteller mit CE-Verantwortung und müssen Sie alle Pflichten erfüllen, die für den Verkauf oder die eigene Verwendung Ihrer Maschine erforderlich sind. Und Ihre Anlage muss anschließend den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen aller relevanten EU-Richtlinien entsprechen.

CE-Kennzeichnung

Nach rechtssicherem Abschluss des Konformitätsbewertungsverfahrens können Sie Ihre Anlage in Verkehr bringen und auf dem Markt bereit stellen.

Mit der CE-Kennzeichnung gewährleisten Sie die sichere Nutzung Ihrer Maschinen und Anlagen.

Produkte

Als Hersteller müssen Sie die CE-Kennzeichnung vornehmen und tragen alle Haftungsrisiken. Für Eigenbauten, Umbauten, zusammengebaute Anlagen, gebrauchte Maschinen (falls erforderlich), importierte Maschinen – besonders auch für individuelle Anlagenlösungen.

Produkthaftungsgesetz

Sobald Sie Komponenten für den Verkauf beziehungsweise die Eigennutzung zusammenbauen, wesentlich verändern oder importieren, werden Sie zum Hersteller – und tragen nach dem Produkthaftungsgesetz alle Haftungsrisiken. Bevor Sie Ihre Produkte oder selbst gebauten Maschinen und Anlagen in der EU in Verkehr bringen, müssen Sie nach dem Produktsicherheitsgesetz ProdSG bestimmte Herstellerpflichten erfüllen.

Übersetzungspflicht

Bevor Händler ein Produkt auf dem Markt bereitstellen müssen sie sicherstellen: Gebrauchsanleitung und die Sicherheitsinformationen sind in einer Sprache beigefügt, die von den Verbrauchern und sonstigen Endverwendern in dem Mitgliedstaat, in dem das Produkt auf dem Markt bereitgestellt werden soll, leicht verstanden werden kann.Die Einführer müssen gewährleisten, dass dem Produkt die Gebrauchsanleitung und die Sicherheitsinformationen in einer Sprache beigefügt sind, die von den Verbrauchern und sonstigen Endbenutzern in dem Mitgliedsstaat leicht verstanden werden kann.

Die Einführer müssen der zuständigen nationalen Behörde auf deren begründetes Verlangen alle Informationen und Unterlagen zur Produktkonformität in einer Sprache übergeben, die von dieser zuständigen nationalen Behörde leicht verstanden werden kann. (siehe 768/2008/EG)